Erste Fragen

Logopädinnen und Logopäden arbeiten selbständig und eigenverantwortlich im Gebiet von Sprache, Sprechen, Stimme, Hören sowie Schlucken, die wesentliche Fundamente menschlicher Kommunikation und Lebensqualität sind. Logopäden untersuchen und behandeln Babys, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Sprach- Sprech- Stimm- und Schluckstörungen und führen Beratungen hinsichtlich der Kommunikationsstörungen durch.

Die logopädische Therapie muss von einem Arzt verordnet werden. Besprechen Sie das bestehende Problem oder Ihren Verdacht mit Ihrem Hausarzt oder einem zuständigen Facharzt. Sogenannte Heilmittelverordnungen können folgende Ärzte ausstellen: Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen, Internisten und Allgemeinmediziner.

Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung begonnen werden. Daher melden Sie sich bitte möglichst schnell zur Terminabsprache bei uns. Der Arzt hat jedoch auch die Möglichkeit, einen späteren Behandlungsbeginn auf der Heilmittelverordnung zu vermerken.

Besteht ein logopädischer Bedarf bzw. eine Frage zur Therapie, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns in der Praxis. Sie können uns ebenfalls über unsere e-mail erreichen, um Fragen abzuklären: info@logopaedie-nienstedt-hartmann.de. Leider können wir nicht jedem Patienten eine sofortige Therapieplatzgarantie geben, da wir Wartelisten führen. Für den Vormittag bekommen Sie jedoch viel schneller einen Termin!

Wir behandeln in der Praxis oder auch in der häuslichen Umgebung des Patienten, vorausgesetzt der Arzt hat einen Hausbesuch verordnet. Weiterhin führen wir ebenfalls Therapie in Pflegeeinrichtungen durch.

Falls Sie aus organisatorischen Gründen oder wegen Krankheit Ihren Therapietermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. So können wir den Termin an andere Patienten vergeben. Ansonsten fällt für Sie eine Ausfallgebühr an.